Vorpraktikum

cubicle_5002Foto: flickr/Kyle und Kelly Adams

Voraussetzung für die Aufnahme in den Studiengang Online-Journalismus ist der Nachweis eines Vorpraktikums, das vor Beginn des Studiums (Anfang Oktober) zu absolvieren ist. Erst bei der Einschreibung (August/September) muss ein schriftlicher Nachweis über das Praktikum (ausgestellt vom Praktikumsgeber, mit Angaben zu Beginn und Endzeitpunkt, sowie zum Schwerpunkt der Tätigkeit) vorliegen. Bei der Bewerbung (bis 15. Juli) ist der Nachweis des Praktikums noch nicht notwendig.

Das Vorpraktikum umfasst sechs Wochen, die auf maximal zwei Praktikumsstellen und zwei Zeitblöcke verteilt werden können, oder eine mindestens sechsmonatige freie Mitarbeit in einem Medienunternehmen.

Als Praktikumsstellen kommen nur professionell und redaktionell arbeitende Arbeitsumgebungen im Bereich Journalismus oder Public Relations in Frage. Nicht anerkannt werden zum Beispiel Tätigkeiten bei Schülerzeitungen, im Bereich Werbung und Marketing, sowie bei reinen Anzeigenblättern. Einschlägige Berufsausbildungen können im Einzefall vom Prüfungsausschuss anerkannt werden.

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an Frau Manuela Schaible oder die Studiengangsleitung.